Kennzeichnen oder verantworten: Was Artikel 50 von Ihrer Öffentlichkeitsarbeit verlangt
Die EU hat den AI Act entschärft, die Transparenzpflichten für Pressestellen und Redaktionen gelten trotzdem seit dem 2. August. Wer KI-Texte veröffentlicht, hat zwei Wege: kennzeichnen oder die redaktionelle Freigabe belegen.

„Das ist doch verschoben worden." Diesen Satz hört man gerade oft, wenn es um den EU AI Act geht, und er stimmt zum Teil. Mit der Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 hat die EU im Juli nachgebessert: Die Pflichten für Hochrisiko-KI gelten erst ab Dezember 2027, für KI in Maschinen und Medizinprodukten ab August 2028. Viele Organisationen haben das Thema daraufhin wieder in die Ablage gelegt.
Ein Teil wurde allerdings nicht verschoben: Artikel 50, die Transparenzpflichten. Sie gelten seit dem 2. August 2026 und betreffen den Alltag von Pressestellen, Redaktionen und Öffentlichkeitsarbeit, in Rathäusern und Landratsämtern ebenso wie in Unternehmen.
Was seit dem 2. August 2026 gilt
Artikel 50 bündelt vier Pflichten. Welche davon Sie trifft, hängt von Ihrer Rolle ab.
| Pflicht | Wen sie trifft | Was zu tun ist |
|---|---|---|
| KI gibt sich zu erkennen | Betreiber von Chatbots und Assistenten, die direkt mit Menschen sprechen | Nutzer:innen müssen erkennen können, dass sie mit einer KI interagieren |
| Maschinenlesbare Markierung | Anbieter generativer KI-Systeme | Erzeugte Audio-, Bild-, Video- und Textinhalte technisch als künstlich kennzeichnen. Für Bestandssysteme gilt eine Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026 |
| Deepfakes offenlegen | Alle, die künstlich erzeugte Bilder, Töne oder Videos realer Personen oder Ereignisse veröffentlichen | Die künstliche Herkunft kenntlich machen |
| KI-Texte von öffentlichem Interesse | Alle, die KI-generierte Texte veröffentlichen, um die Öffentlichkeit zu informieren | Offenlegen, dass der Text künstlich erzeugt wurde, oder die redaktionelle Freigabe belegen |
Die letzte Zeile klingt nach einer Regel für Technologiekonzerne. Gemeint ist aber das, was täglich passiert: die Pressemitteilung, die Bürgerinformation zur Vollsperrung, der Beitrag auf der Website des Landkreises, der Newsletter an die Kundschaft. Überall dort, wo KI beim Schreiben hilft, stellt sich seit dem 2. August die Frage nach der Kennzeichnung.
Die Ausnahme für redaktionell geprüfte Texte
Direkt neben der Pflicht steht ihre Ausnahme, und sie verdient mehr Aufmerksamkeit als die Pflicht selbst. Die Offenlegung entfällt, wenn der KI-generierte Text einer menschlichen Prüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurde und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägt.
- Sie müssen einen geprüften Text nicht mit einem KI-Hinweis versehen. Sie müssen zeigen können, wer ihn geprüft und freigegeben hat.
Damit wird aus einer Rechtsfrage eine Organisationsfrage. In den meisten Häusern wird längst geprüft, bevor etwas veröffentlicht wird. Was häufig fehlt, ist der Nachweis: Nirgends steht, welcher Mensch welchen KI-Entwurf freigegeben hat.
Der Freigabeprozess in drei Schritten
Ein belastbarer Prozess für die redaktionelle Verantwortung ist in wenigen Terminen aufgesetzt.
- Text: Pressemitteilung „Vollsperrung Hauptstraße", Fassung vom 12.10.2026
- Entwurf erstellt mit: hermine.ai, Agent Pressestelle
- Geprüft und freigegeben von: Vorname Nachname, Pressesprecherin, 12.10.2026
- Änderungen gegenüber dem Entwurf: Umleitungsstrecke präzisiert, Zitat der Bürgermeisterin ergänzt
Für alles, was ohne menschliche Prüfung veröffentlicht wird, etwa automatische Auskünfte eines Chatbots, bleibt es bei der Kennzeichnung. Wer den Freigabeweg geht, braucht den KI-Hinweis unter Pressemitteilungen nicht. Riskant ist nur die Mitte: KI nutzen, nicht kennzeichnen und die Prüfung nicht belegen können.
Aufsicht und Bußgelder in Deutschland
Lange war offen, wer die Regeln in Deutschland durchsetzt. Seit Juni 2026 ist das geklärt: Mit dem Durchführungsgesetz KI-MIG ist die Bundesnetzagentur die zentrale Marktüberwachungsbehörde für KI. Dort gibt es eine Beschwerdestelle und einen KI-Service-Desk, der bei der Einordnung eigener Systeme hilft. Verstöße gegen die Transparenzpflichten können mit Bußgeldern von bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden.
| Seit oder ab | Was gilt |
|---|---|
| 2. Februar 2025 | Verbotene KI-Praktiken (Art. 5) und die Pflicht zu nachweisbarer KI-Kompetenz (Art. 4) |
| 2. August 2026 | Transparenzpflichten (Art. 50), Sanktionsregeln anwendbar |
| 2. Dezember 2026 | Ende der Übergangsfrist für die maschinenlesbare Markierung bei Bestandssystemen |
| 2. Dezember 2027 | Pflichten für Hochrisiko-KI nach Anhang III |
| 2. August 2028 | KI in regulierten Produkten nach Anhang I |
Was hermine.ai dabei übernimmt
Für die Punkte, die sich technisch lösen lassen, ist vorgesorgt. Das öffentliche Chat-Widget von hermine.ai weist den KI-Einsatz gegenüber Ihren Nutzer:innen aus. Über die Modellrichtlinie legen Administrator:innen fest, welche Modelle im Haus zur Verfügung stehen. Und mit der kostenlosen Mini-Schulung zum EU AI Act decken Sie die Schulungspflicht nach Artikel 4 nachweisbar ab.
Der Freigabeprozess selbst gehört in Ihre Dienstanweisung. Unser Muster für eine KI-Dienstanweisung für Kommunen mit Freigabeprozess und Ampellogik finden Sie ebenfalls hier im Blog.
Dieser Beitrag bietet praktische Orientierung, jedoch keine Rechtsberatung. Lassen Sie den konkreten Einzelfall durch Ihre Rechtsabteilung oder Ihren Datenschutz prüfen.
Häufige Fragen zu Artikel 50
Nach dem Wortlaut von Artikel 50 entfällt die Kennzeichnung, wenn ein Mensch den Text geprüft hat und eine Person oder Organisation die redaktionelle Verantwortung trägt. Entscheidend ist, dass Sie diese Prüfung belegen können.
Ja. Die Transparenzpflichten richten sich an Betreiber und Anbieter von KI-Systemen, öffentliche Stellen sind davon nicht ausgenommen. Gerade Bürgerinformationen sind Texte von öffentlichem Interesse.
Geprüft werden kann nur, was dokumentiert ist. Ein kurzer Vermerk im Redaktionssystem, im Ticket oder am Dokument genügt, solange er sich einem konkreten Text zuordnen lässt.
Zeigt ein Bild reale Personen oder Ereignisse und ist künstlich erzeugt oder verändert, greift die Offenlegungspflicht für Deepfakes. Für erkennbar illustrative Bilder empfiehlt sich ein Bildnachweis, der das verwendete Werkzeug nennt.
Ja, Menschen müssen erkennen können, dass sie mit einer KI sprechen. Das Chat-Widget von hermine.ai weist den KI-Einsatz bereits aus.